Führerscheinklasse BF17
| Berechtigt zum Fahren | Kraftwagen bis max. 3,5t z.G., max 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Anhänger mit einer max. z.GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 3,5t z.GM. |
| Vorbesitz Klasse | - |
| Befristet | Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, dann automatisch Führerscheinklasse B |
| Einschluss der Klassen | L, M, S |
| Mindestalter | 17 Jahre |
| Eignung | Allgemein |
| Sehvermögen | Sehtest |
| Besonderheiten | Antrag zur Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ . Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Führen von Kraftfahrzeugen nur in Begleitung der in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitpersonen. |
| Erste Hilfe Kurs | Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
| Theorie mindestens | 14 Doppelstunden a 90 min ohne Vorbesitz 8 Doppelstunden a 90 min mit Vorbesitz |
| Praxis mindestens | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Lichtfahrt |
Anforderungen Begleitperson:
mind. 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentral-Register. Weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut
Weiterlesen: Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber