Führerscheinklasse BF17

Berechtigt zum Fahren Kraftwagen bis max. 3,5t z.G., max 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Anhänger mit einer max. z.GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 3,5t z.GM.
Vorbesitz Klasse -
Befristet Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, dann automatisch Führerscheinklasse B
Einschluss der Klassen L, M, S
Mindestalter 17 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Antrag zur Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ . Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Führen von Kraftfahrzeugen nur in Begleitung der in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitpersonen.
Erste Hilfe Kurs Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie mindestens 14 Doppelstunden a 90 min ohne Vorbesitz
8 Doppelstunden a 90 min mit Vorbesitz
Praxis mindestens 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Lichtfahrt


Anforderungen Begleitperson:

mind. 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentral-Register. Weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut

 

Weiterlesen: Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber