Führerscheinklasse BF17
Berechtigt zum Fahren |
Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz, Anhänger mit zG max. 750 kg zG immer erlaubt. Auch Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,5t zG.
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Vorbesitz Klasse | - |
Befristet | Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, dann automatisch Führerscheinklasse B |
Einschluss der Klassen | L, AM, |
Mindestalter | 17 Jahre |
Eignung | Allgemein |
Sehvermögen | Sehtest |
Besonderheiten | Antrag zur Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ . Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Führen von Kraftfahrzeugen nur in Begleitung der in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitpersonen. |
Erste Hilfe Kurs | Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
Theorie mindestens | 14 Doppelstunden a 90 min ohne Vorbesitz 8 Doppelstunden a 90 min mit Vorbesitz |
Praxis mindestens | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Lichtfahrt |
Anforderungen Begleitperson:
mind. 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentral-Register. Weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut
Weiterlesen: Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber